Förderung

Förderung und
     Antragstellung

Was wird gefördert?

Die Stiftung unterstützt Projekte und Anlässe in folgenden Bereichen, sofern sie der Region Glarnerland zugutekommen:

Sport

Kultur und
kulturelle Anlässe

Gesundheits-
prävention

Soziales und
Gemeinschaft

Nachhaltigkeit

Gesellschaftliches
Zusammenleben

Was wird nicht gefördert?

  • Gewinnorientierte Institutionen
  • Kommerzielle Anlässe
  • Politische Parteien
  • Klassisches Sponsoring
  • Einzelpersonen (Ausnahme: Talentförderung im Sport- und Kulturbereich, sofern sie der Entwicklung dient)
  • Einkommensersatzleistungen
  • Individuelle Unterstützungszahlungen

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

1.

Antrag online ausfüllen.

2.

Vollständige Unterlagen zusammenstellen: Projektbeschrieb, Budget, Angaben zur Trägerschaft.

3.

Antrag mindestens 30 Tage vor der nächsten Stiftungsratssitzung einreichen.

4.

Eingangsbestätigung erfolgt per E-Mail.

5.

Der Stiftungsrat prüft den Antrag und entscheidet an der Sitzung.

6.

Der Antragsteller erhält einen schriftlichen Entscheid.

Fristen & Sitzungstermine

Nächste Stiftungsratssitzung
27.11.2026 / 17.30 Uhr

Eingabefrist
28.10.2026 / 17.30 Uhr

Antragsformular

Max. Dateigrösse: 128 MB.
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